Die Staatskanzlei mit ihren beiden Gebäudekomplexen ist der Sitz der Behörde des Kanzlers seit 1878. Die Behörde ist vor allem für den Verkehr des Kanzlers mit den übrigen Staatsorganen verantwortlich. Die Leitung obliegt dem Staatssekretär. Das Gebäude hieß nach dem Bauherren „Palais Schaumburg“ oder der Familie des letzten Erwerbers Graf Hannsyork von Hammerstein „Palais Hammerstein“ oder nach der Funktion „Kanzlerpalais“ und ab 1930 nach einer Überformung auch „Neue Staatskanzlei“.